RA Ilse Bütehorn - Schwerpunkt: Unternehmerscheidung

SIchern Sie Ihre Existenz bei einer Unternehmerscheidung.

 

  • Mehr als 4000 Fälle seit 1987
  • Die Kirche im Dorf lassen
  • Beim nächsten Mal besser machen
  • Diskretion
  • Kommunikation & Kontakt
Wirtschaftsanwalt Christoph Schmitt im Gespräch mit Frau Rechtsanwältin Ilse Bütehorn.

Frau Bütehorn ist eine kleine, sehr konzentriert wirkende Person. Sie lacht laut und viel.

Ihr rheinischer Akzent ist unüberhörbar und ihr Kaffee koffeinfrei. Sie kommt gerade vom Flughafen. Sie hatte einen Gerichtstermin beim Familiengericht in Berlin.

Christoph Schmitt: Guten Tag Frau Bütehorn. Sie hatten heute einen Gerichtstermin in Berlin. Wie ist es gelaufen?

Ilse Bütehorn: Danke der Nachfrage. Gut. Ich habe einen Internetunternehmer in einer familienrechtlichen Angelegenheit vertreten und es ist schließlich, obwohl er es versäumt hatte frühzeitig einen Ehevertrag zu schliessen, sehr gut gelaufen.

Christoph Schmitt: Frau Bütehorn, Sie sind eine erfahrene Familienrechtlerin. Sie vertreten Mandanten in der ganzen Republik.
Seit wann sind Sie tätig und wie viele Fälle haben Sie bearbeitet?

Ilse Bütehorn: Ich bin seit 1987, also fast 30 Jahre, als Anwältin zugelassen. Seit 1999 darf ich die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ führen.

Auftreten kann ich vor sämtlichen Familiengerichten in Deutschland und auch vor allen Familiensenaten der deutschen Oberlandesgerichte.

Bearbeitet habe ich grob geschätzt mindestens 4.000 Fälle aus dem gesamten Gebiet des Familienrechts. Seit fast 20 Jahren ist nun der Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Unternehmerscheidung.

Christoph Schmitt: Was ist das Besondere an der Unternehmerscheidung, was zeichnet sie aus?
Wann kann man von einer erfolgreichen Unternehmerscheidung sprechen?

Ilse Bütehorn: Das Besondere daran ist in erster Linie das überlebensnotwendige Interesse des Unternehmers an dem Erhalt seines Unternehmens.

Ist ein Zugewinn geschuldet und das Unternehmen während der Ehe aufgebaut oder erheblich im Wert gestiegen, kann das den Unternehmer Kopf und Kragen kosten.

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Auch der zu zahlende Unterhalt während der Trennung und nach der Scheidung kann den Unternehmer mit vielen Tausend Euro im Monat belasten und die Gründung einer neuen Familie unmöglich machen. Von einer erfolgreichen Unternehmerscheidung kann man dann sprechen, wenn das Unternehmen erhalten werden konnte und der Unterhalt zeitlich in der Höhe nach überschaubar ist und jeder leben kann. Können dann die früheren Eheleute auch noch miteinander reden und sei es auch nur wegen der Kinder, können alle zufrieden sein und es beim nächsten Mal besser machen.

Christoph Schmitt: Was raten Sie dem Unternehmer im Hinblick auf eine mögliche Scheidung?
Wie soll er sich vorbereiten?

Ilse Bütehorn: Ich möchte den Unternehmer davor bewahren, dass sein Unternehmen die Scheidung nicht überlebt.

Zunächst einmal ist ein Ehevertrag ganz wichtig. Ohne den Ehevertrag gilt das Gesetz und das schützt den wirtschaftlich Schwächeren. Gibt es keinen Ehevertrag sollte der Unternehmer schnellstmöglich zu einem Fachanwalt gehen und mit ihm Konzeptionen und Strategien entwickeln, die den Ehepartner davon überzeugt, dass es für alle das Beste ist, eine aussergerichtliche, kostenschonende und massgeschneiderte Vereinbarung über die Folgen von Trennung und Scheiden zu treffen. Zu dem Erstgespräch sollte er die letzten drei Einkommenssteuererklärungen und –bescheide mitbringen sowie einen Vermögensstatus getrennt nach Aktiva und Passiva.

Ist der Entwurf fertig, sollte das Gespräch mit der Gegenseite gesucht und in Verhandlungen eingetreten werden. Dass dazu viel Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick erforderlich ist, gehört sich von selbst. Dabei müssen beide die Kirche im Dorf lassen und von Maximalforderungen Abstand nehmen, denn sonst wird es nichts mit der außergerichtlichen Einigung.

Wenn der Unternehmer wissen will, was bei so einer Einigung geht und was nicht, soll er mich einfach anrufen.

Ich schicke ihm auch gerne meine Broschüre
Unternehmung Scheidung –
Juristische Strategien zur Existenzsicherung von Selbstständigen bei Trennung und Scheidung
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Ansonsten freue ich mich auf jeden interessanten neuen Fall.

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Unternehmung Scheidung- Leseprobe

Juristische Strategien zur Existenzsicherung von Selbstständigen bei Trennung und Scheidung

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Christoph Schmitt: Machen Sie einen Unterschied zwischen einem kleinen Handwerksbetrieb, einem mittelständischen Unternehmen oder einem Aufsichtsratsmitglied eines Konzerns?

Ilse Bütehorn: Nein, das mache ich nicht. Unterschiedlich sind natürlich die Bewertungsmethoden für die einzelnen Unternehmensarten. Gleich sind aber die Sorgen und Nöte des Unternehmers. Im Vordergrund steht der Mensch, für den Trennung und Scheidung normalerweise schwere Lebenskrisen sind.

Zu Recht bangt der Unternehmer um sein Lebenswerk und seine Existenz. Da sind die Menschen gleich, egal ob kleiner Handwerker oder großer geschäftsführender Gesellschafter. Da begleite ich ihn dann.

Dies geschieht ohne Probleme bundesweit. Dank elektronischer Kommunikation mittels Mail, Skype und Datenstreaming ist für die erfolgreiche Durchsetzung der Unternehmerinteressen die Präsenz vor Ort, abgesehen von Gerichtsterminen, nicht mehr in dem Maße wie früher erforderlich.

Zudem halte ich es für wichtig auf Zeitökonomie zu achten. Der Unternehmer ist ja in der Regel durch seine Unternehmertätigkeit hinreichend ausgelastet.

Wissen Sie, – da geht’s mir auch nicht anders. Ich bin ja selbst auch Unternehmerin und da braucht’s keine Schönwettertermine. (Zündet sich eine Zigarette an.)

Christoph Schmitt: Vielen Dank für das Gespräch.

Ilse Bütehorn: Sehr gerne, Herr Schmitt.